Werden Sie oder eine mitversicherte Person im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz verletzt oder getötet, sind auch die gesetzlichen Ansprüche naher Angehöriger abgesichert – etwa von Ehe- oder Lebenspartner:innen, Kindern, Eltern und Geschwistern, die zudem als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht auftreten können.
Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für Ansprüche Dritter im Falle des Todes oder einer Verletzung des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnehmerin oder der mitversicherten Person.
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt:
Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
- der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
- eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder machen Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend.
Absicherung als Nebenkläger:innen:
Diese Personen sind unter den folgenden Voraussetzungen auch als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht versichert:
- Der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person ist durch eine Straftat getötet worden.
- Diese Straftat ist im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten (siehe Ziffer 2.2).
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder treten im Strafprozess als Nebenkläger auf.
Was bedeutet das konkret?
Kommt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch eine Verletzung oder einen Todesfall zu Schaden, bleiben auch nahe Angehörige nicht allein: Ihre gesetzlichen Ansprüche sind ebenfalls abgedeckt. Bei einem tödlichen Ausgang durch eine Straftat können diese Angehörigen zusätzlich als Nebenkläger:innen im Strafverfahren unterstützt werden.
Häufige Fragen
Wessen Ansprüche sind bei Tod oder Verletzung mitversichert?
Versichert sind die Ansprüche, die der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in sowie Personen aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister kraft Gesetzes geltend machen können.
Sind Angehörige auch als Nebenkläger:innen versichert?
Ja. Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person durch eine Straftat getötet worden ist und diese Straftat im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten ist (siehe Ziffer 2.2).
Vor welchem Gericht gilt der Schutz als Nebenkläger:in?
Der Schutz gilt für das Auftreten als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht.
Was ist ein Beispiel für einen abgesicherten Fall?
Werden Sie bei einem Verkehrsunfall getötet, können Ihre Kinder Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend machen oder im Strafprozess als Nebenkläger auftreten.