Bestehen bei einem Versicherungsfall mehrere Verträge, regelt die Allianz Rechtsschutzversicherung im Tarif Smart die Rangfolge der Leistungen: Der Anspruch gegen einen anderen Versicherer geht vor (Subsidiarität), doch Sie dürfen frei wählen, wem Sie den Fall melden – bei Meldung an die Allianz erfolgt eine Vorleistung. Zudem gilt eine unverzügliche Mitteilungspflicht.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt:
- Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
- Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
- Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt:
- Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
- Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.2.
- Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie für einen Fall gleich bei mehreren Versicherern abgesichert, hat die Leistung des anderen Versicherers Vorrang. Sie entscheiden aber selbst, wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, kümmert sich diese zunächst um die Leistung. Wichtig ist, dass Sie eine solche Doppelversicherung ohne Verzögerung mitteilen, da eine unterlassene Mitteilung Folgen für den Versicherungsschutz haben kann.
Häufige Fragen
Welcher Versicherer leistet zuerst, wenn ich mehrfach versichert bin?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich selbst entscheiden, welchem Versicherer ich den Fall melde?
Ja, es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja, wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.