Tritt in der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz ein Versicherungsfall ein, müssen Sie den Fall unverzüglich melden, wahrheitsgemäß mitwirken, Beweismittel und Unterlagen liefern, kostenverursachende Maßnahmen abstimmen und den Schaden mindern. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und teilweise oder vollständige Leistungsfreiheit.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie Versicherungsschutz brauchen, müssen Sie und die versicherten Personen Folgendes beachten.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Anzeige des Versicherungsfalls:
Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen. Eine telefonische Schadenmeldung reicht aus. „Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben möglich“.
Mitwirkungspflichten bei Geltendmachung des Rechtsschutzanspruchs:
Wenn Sie einen Anspruch auf Versicherungsschutz geltend machen, bestehen folgende Mitwirkungspflichten:
- Informieren Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Versicherungsfalls.
- Geben Sie uns alle Beweismittel an.
- Stellen Sie uns auf Verlangen Unterlagen zur Verfügung.
Weitere Mitwirkungspflichten:
Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Beispiele für Kosten verursachende Maßnahmen:
- Beauftragung eines Anwalts
- Erhebung einer Klage
- Einlegung eines Rechtsmittels
Abwendung und Minderung des Schadens:
Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, siehe § 82 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Pflichten bei Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin:
Haben Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt, müssen Sie Folgendes tun:
- Unterrichten Sie Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß.
- Geben Sie ihm oder ihr die Beweismittel an.
- Erteilen Sie ihm oder ihr die möglichen Auskünfte.
- Beschaffen Sie ihm oder ihr die notwendigen Unterlagen.
Auf Verlangen müssen Sie uns über den Stand Ihrer Angelegenheiten informieren.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall sind Sie gehalten, den Fall zeitnah zu melden und aktiv mitzuwirken: Sie geben wahrheitsgemäße Auskünfte, benennen Beweismittel und reichen Unterlagen ein. Kostenverursachende Schritte wie die Beauftragung eines Anwalts oder das Führen eines Prozesses sollten Sie – soweit zumutbar – vorab abstimmen und zugleich helfen, den Schaden gering zu halten. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann das Nachteile beim Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Wie muss ich den Versicherungsfall melden?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen. Eine telefonische Schadenmeldung reicht aus.
Was bedeutet „unverzüglich“?
„Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben möglich“.
Welche Mitwirkungspflichten habe ich?
Sie informieren uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Versicherungsfalls, geben alle Beweismittel an und stellen uns auf Verlangen Unterlagen zur Verfügung.
Muss ich kostenverursachende Maßnahmen abstimmen?
Ja, kostenverursachende Maßnahmen wie die Beauftragung eines Anwalts, die Erhebung einer Klage oder die Einlegung eines Rechtsmittels müssen Sie nach Möglichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, sind wir unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 berechtigt zu kündigen und können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.