Nach einem Versicherungsfall im Rechtsschutz Smart der Allianz können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen – etwa bei abgelehntem oder bestätigtem Versicherungsschutz oder nach mehreren telefonischen Rechtsberatungen. Hier erfahren Sie, welche Fristen und Textform gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Wenn wir den Versicherungsschutz ablehnen: Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, gilt: Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Wenn wir den Versicherungsschutz bestätigen: Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kündigungsrecht nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung:
Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 („Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten") innerhalb von zwölf Monaten erhalten, gilt: Dann können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
Form der Kündigung:
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Rechtsschutzfall haben unter bestimmten Umständen beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das kann der Fall sein, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt, wenn mehrere Fälle innerhalb eines Jahres bestätigt wurden oder wenn Sie die erweiterte Telefonberatung mehrfach genutzt haben. Für die Kündigung reicht die Textform, etwa eine E-Mail oder ein Brief, und es gelten jeweils klare Fristen, innerhalb derer die Kündigung zugehen muss.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Sie können kündigen, wenn der Versicherer den Versicherungsschutz ablehnt, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist. Ebenso besteht ein Kündigungsrecht, wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Versicherungsfälle eingetreten sind und der Versicherungsschutz bestätigt wurde.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen – bei Ablehnung nachdem Ihnen die Ablehnung zugegangen ist, bei bestätigten Fällen nachdem die Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Fall bestätigt wurde, und bei der Telefonberatung nachdem Sie die dritte oder jede weitere Beratung erhalten haben.
Kann ich auch nach der erweiterten Telefonberatung kündigen?
Ja. Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam; Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025