In der Rechtsschutzversicherung der Allianz kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden, wenn eine Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig verfolgt wird. Sind Sie damit nicht einverstanden, sichert Ihnen der Stichentscheid eine bindende anwaltliche Stellungnahme, deren Kosten übernommen werden.
Fälle, in denen wir Versicherungsschutz ablehnen
In folgenden Fällen können wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Mangelnde Erfolgsaussichten:
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt nur für folgende Leistungsarten:
- (1) Schadenersatz-Rechtsschutz
- (2) Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen
- (3) Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- (4) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- (5) Steuer-Rechtsschutz
- (6) Sozial-Rechtsschutz
- (7) Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten
- (8) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Mutwilligkeit:
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn Sie unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt werden würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Ihre Rechte nach Ablehnung des Versicherungsschutzes:
Wenn wir eine Leistungspflicht nach Ziffer 2.6.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind, gilt: Wir benötigen von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- (1) Besteht hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- (2) Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
Die Entscheidung des Anwalts oder der Anwältin ist für Sie und für uns bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) bei einem Stichentscheid:
Damit der Anwalt oder die Anwältin die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann die Kostenübernahme verweigern, wenn ein Fall aus seiner Sicht kaum Aussicht auf Erfolg hat oder der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ziel steht. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anwältin oder ein Anwalt den Fall neu bewerten (Stichentscheid). Diese Bewertung ist für beide Seiten verbindlich – und Sie müssen dafür alle Informationen und Beweismittel offenlegen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Wann kann die Allianz den Versicherungsschutz ablehnen?
Der Versicherungsschutz kann abgelehnt werden, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn die Interessen mutwillig wahrgenommen werden sollen.
Was bedeutet Mutwilligkeit?
Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall kann nicht gezahlt werden, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können eine begründete Stellungnahme eines Anwalts oder einer Anwältin einholen (Stichentscheid). Diese prüft, ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und ob die Durchsetzung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die Kosten dafür übernimmt die Allianz.
Ist die Entscheidung des Anwalts bindend?
Ja, die Entscheidung ist für Sie und für den Versicherer bindend. Das gilt nur dann nicht, wenn die Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Welche Pflichten habe ich beim Stichentscheid?
Sie müssen den Anwalt oder die Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und Beweismittel angeben. Erfüllen Sie diese Verpflichtung nicht, besteht kein Versicherungsschutz.