Wer im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz unverschuldet arbeitslos wird, kann für bis zu zwölf Monate von den Beiträgen freigestellt werden und behält dabei den vollen Versicherungsschutz. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wann die Beitragsfreistellung beginnt und endet und welche Anzeige- und Auskunftspflichten Sie beachten müssen.
Wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden, gilt:
Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit für bis zu zwölf Monate keine Beiträge zahlen (Beitragsfreistellung). Während der Beitragsfreistellung haben Sie den vollen Schutz.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Sie sind Arbeitnehmer:in und weisen uns nach, dass Sie Arbeitslosengeld gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehen.
- Die Bewilligung des Arbeitslosengelds ist nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erfolgt. Unter Bewilligung verstehen wir den Anspruchsbeginn gemäß dem Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld.
Beginn der Beitragsfreistellung:
Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungsperiode, die auf die Bewilligung von Arbeitslosengeld folgt. Sie erfolgt nur für die Beiträge, die nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Zuvor geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
Ende der Beitragsfreistellung:
Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen. Die Beitragsfreistellung endet jedoch spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
Es bestehen die nachfolgenden Anzeige- und Auskunftspflichten. Sie müssen Folgendes tun:
- Reichen Sie uns unverzüglich den Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld in Kopie ein.
- Zeigen Sie uns unverzüglich den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit an.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie ohne eigenes Verschulden arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, müssen Sie eine Zeit lang keine Beiträge zahlen, ohne dass Ihr Versicherungsschutz darunter leidet. Damit das greift, müssen Sie den Bezug des Arbeitslosengeldes nachweisen und die Versicherung über Beginn und Ende der Arbeitslosigkeit informieren.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit?
Sie müssen während Ihrer Arbeitslosigkeit für bis zu zwölf Monate keine Beiträge zahlen. Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, endet jedoch spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten.
Habe ich während der Beitragsfreistellung vollen Versicherungsschutz?
Ja. Während der Beitragsfreistellung haben Sie den vollen Schutz.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie sind Arbeitnehmer:in und weisen nach, dass Sie Arbeitslosengeld gemäß § 137 SGB III beziehen. Zudem muss die Bewilligung des Arbeitslosengelds nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn erfolgt sein.
Werden bereits gezahlte Beiträge erstattet?
Nein. Die Beitragsfreistellung erfolgt nur für die Beiträge, die nach dem Beginn fällig werden. Zuvor geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Welche Pflichten habe ich gegenüber der Versicherung?
Sie müssen unverzüglich den Bescheid der Agentur für Arbeit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld in Kopie einreichen und unverzüglich den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit anzeigen.