In der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz wird der Beitrag aus Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert und einmal im Kalenderjahr daraufhin überprüft, ob er beibehalten oder angepasst werden muss – dieser Vorgang wird als Neukalkulation bezeichnet.
Der Beitrag wird kalkuliert unter Berücksichtigung von:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien)
- Gewinnansatz
Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Beitrag bestehender Verträge regelmäßig überprüfen. Grundlage dafür sind die tatsächlichen Kosten und der Schadenverlauf sowie ein Gewinnansatz. Diese Prüfung findet einmal pro Kalenderjahr statt und kann dazu führen, dass der Beitrag gleich bleibt oder angepasst wird.
Häufige Fragen
Was ist eine Neukalkulation?
Eine Neukalkulation ist die Überprüfung des Beitrags bestehender Verträge daraufhin, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Wie oft erfolgt die Neukalkulation?
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Welche Faktoren fließen in die Beitragskalkulation ein?
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
Kann der Beitrag durch die Neukalkulation angepasst werden?
Ja. Bei der Überprüfung wird festgestellt, ob der Beitrag beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.