Bei der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz werden Beitragsänderungen aus einer Neukalkulation nicht sofort wirksam, sondern erst ab der folgenden Versicherungsperiode mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt – spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden.
Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für das Wirksamwerden der Anpassung:
Wirksamwerden der Beitragsänderung:
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Mitteilung und Frist bei einer Beitragserhöhung:
- Wir werden Ihnen eine Beitragserhöhung rechtzeitig mitteilen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich Ihr Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, tritt diese Änderung nicht sofort in Kraft. Sie wirkt erst ab der nächsten Versicherungsperiode und beginnt jeweils mit Ihrem nächsten Versicherungsjahr. Über eine Beitragserhöhung werden Sie vorab informiert – so haben Sie ausreichend Vorlauf, bevor der neue Beitrag greift.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsänderung im Tarif Premium?
Die aus der Neukalkulation resultierenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Die Allianz teilt Ihnen eine Beitragserhöhung rechtzeitig mit.
Welche Frist gilt für die Mitteilung einer Beitragserhöhung?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Wird eine Beitragsänderung sofort wirksam?
Nein. Die Änderung wird erst ab der auf die Neukalkulation folgenden Versicherungsperiode wirksam, jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.