Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gilt der Privat-Rechtsschutz für Sie als Versicherungsnehmer:in. Doch nicht nur Sie sind abgesichert: Auch andere Personen, die mit Ihnen zusammenleben, profitieren als Mitversicherte vom Schutz.
Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten für Versicherungsnehmer folgende Bestimmungen:
- Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als unseren oder unsere Versicherungsnehmer:in.
- Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person stehen Sie selbst im Mittelpunkt des Privat-Rechtsschutzes. Darüber hinaus kann der Schutz auch für weitere Personen greifen, die mit Ihnen in einem Haushalt zusammenleben. Diese gelten dann als mitversicherte Personen.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Privat-Rechtsschutz im Tarif Komfort?
Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als Versicherungsnehmer:in.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Was bedeutet „Mitversicherte“?
Als Mitversicherte gelten andere Personen, die vom Privat-Rechtsschutz profitieren, zum Beispiel weil sie mit Ihnen zusammenleben.
Wer ist Versicherungsnehmer:in?
Versicherungsnehmer:in ist die Person, für die der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt.