Die Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Komfort bietet auch außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs Schutz – etwa bei Rechtsfällen während eines Aufenthalts dort oder aus online geschlossenen Verträgen. Erfahren Sie, welche Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 gilt Folgendes:
Wir tragen die Kosten bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:
- in Versicherungsfällen, die dort während eines Aufenthalts eintreten
- aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht
Das gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Auch außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs kann der Rechtsschutz greifen – nämlich dann, wenn ein Rechtsfall während eines Aufenthalts dort eintritt oder aus einem online geschlossenen Vertrag entsteht, der nicht beruflich veranlasst ist. Die Kostenübernahme ist dabei auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Voraussetzung ist außerdem, dass der Schutz nicht ausdrücklich auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt wurde.
Häufige Fragen
Besteht auch außerhalb des normalen Geltungsbereichs Versicherungsschutz?
Ja, außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 besteht Versicherungsschutz mit bestimmten Einschränkungen. Die Kosten werden bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Welche Fälle sind außerhalb des Geltungsbereichs abgedeckt?
Abgedeckt sind Versicherungsfälle, die dort während eines Aufenthalts eintreten, sowie Fälle aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Gilt der Schutz bei online geschlossenen Verträgen auch beruflich?
Nein. Bei über das Internet geschlossenen Verträgen besteht der Schutz nur, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Welche Voraussetzung gilt für diesen Schutz?
Der Schutz gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen werden bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.