In der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Komfort dürfen Sie Ansprüche auf Versicherungsleistung nur mit Einverständnis in Textform an Dritte abtreten – etwa an Ihren Rechtsanwalt. Erfahren Sie, wann diese Zustimmung ausnahmsweise entfällt und was bei auf Geld gerichteten Ansprüchen gilt.
Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen hinsichtlich der Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an Dritte:
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem Einverständnis abtreten.
Was bedeutet „Abtreten"?
Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person.
Form des Einverständnisses:
Unser Einverständnis bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ausnahme:
Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben.
- Beispiel: Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten.
Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nur weitergeben, wenn die Allianz dem zustimmt – und diese Zustimmung muss in Textform vorliegen, etwa per E-Mail oder Brief. Nur wenn es um einen bereits auf Geld gerichteten Anspruch geht (Sie also selbst Geld ausgelegt haben), brauchen Sie diese Zustimmung nicht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Darf ich meine Ansprüche einfach an meinen Anwalt abtreten?
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit dem Einverständnis der Allianz abtreten, also auf Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person übertragen.
In welcher Form muss das Einverständnis erfolgen?
Das Einverständnis bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wann brauche ich keine Zustimmung zur Abtretung?
Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen die Allianz haben – zum Beispiel, wenn Sie mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten sind.
Gilt die Ausnahme auch bei noch nicht bezahlten Kostenrechnungen?
Nein. Wenn Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freigestellt werden sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.