In der Rechtsschutzversicherung Komfort der Allianz endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse nachträglich wegfällt – sobald der Versicherer davon erfährt, sind Beiträge nur noch anteilig zu zahlen. Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten besondere Regelungen zur Fortführung oder Beendigung des Versicherungsschutzes.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nachträglich weg? Dann gilt Folgendes, wenn nichts anderes vereinbart ist:
- Der Vertrag endet, sobald wir davon erfahren haben.
- Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Sonderregelung bei Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war.
Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
- wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist;
- wenn der Erbe oder die Erbin des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt beziehungsweise erlangt.
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird der- oder diejenige Versicherungsnehmer:in, der oder die den Beitrag gezahlt hat oder für den oder die gezahlt wurde.
Er oder sie kann trotzdem innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Können wir den ursprünglichen Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortsetzen, machen wir ein neues Vertragsangebot. Dieses kann der oder die neue Versicherungsnehmer:in entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Grund, aus dem eine Sache oder Person versichert war, wegfällt, läuft der Vertrag nicht einfach weiter. Er endet, sobald der Versicherer davon Kenntnis erhält, und Sie zahlen nur den Beitrag für die tatsächlich versicherte Zeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann der Schutz zunächst weiterlaufen und von einer anderen Person übernommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – es besteht aber auch die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn das versicherte Interesse nachträglich wegfällt?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfahren hat. Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Besteht der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Ja, der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war. Dies gilt nicht, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist oder wenn der Erbe die versicherte Eigenschaft nicht besitzt beziehungsweise erlangt.
Wer wird nach dem Tod Versicherungsnehmer?
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird die Person Versicherungsnehmer:in, die den Beitrag gezahlt hat oder für die gezahlt wurde.
Kann der Vertrag nach dem Tod beendet werden?
Ja, die neue Versicherungsnehmer:in kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Was gilt, wenn der Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden kann?
Kann der ursprüngliche Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden, macht der Versicherer ein neues Vertragsangebot. Die neue Versicherungsnehmer:in kann dieses entweder annehmen oder ablehnen.