Im Tarif Basis der Rechtsschutzversicherung der Allianz erfahren Sie, in welchen Lebensbereichen Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können – vom privaten Alltag über Altersversorgung und geringfügige Beschäftigungen bis hin zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr, nicht motorgetriebenen Fahrzeugen, Elektrokleinstfahrzeugen sowie Solar- und Photovoltaikanlagen. Ebenso zeigt der Beitrag, welche Angelegenheiten nicht versichert sind.
Wir helfen Ihnen, in den folgenden Bereichen Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
Privat
Sie sind in Ihrem privaten Bereich versichert.
Beispiel: Streit aus einem Reisevertrag, Streit aus einem Kaufvertrag über einen Fernseher.
Nicht versichert sind Angelegenheiten, die Sie als Eigentümer:in, Vermieter:in, Mieter:in oder Nutzungsberechtigte:r von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen betreffen. Das gilt auch für steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen. Diese Bereiche können Sie gesondert versichern.
Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen
Sie haben im beruflichen Bereich ausschließlich Versicherungsschutz:
- in Angelegenheiten der Altersversorgung und Beihilfesachen
- für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer:in
Außerdem sind Sie als Arbeitgeber:in versichert, wenn Sie für Ihren eigenen privaten Haushalt folgende Personen beschäftigen:
- hauswirtschaftliche Hilfen
- Pflegekräfte
Fußgänger:in und sonstige Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Sie sind als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr versichert:
- als Fußgänger:in und bei sportlichen Betätigungen
Beispiel: Joggen, Skaten, Skifahren - wenn Sie als Fahrgast, Passagier:in, Insasse oder Insassin unterwegs sind
Beispiel: Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre, Insasse eines Pkw oder Taxi
Nicht motorgetriebene Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge
Versichert sind Sie als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in, Leasingnehmer:in folgender Fahrzeuge:
- nicht motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie deren Anhänger
Beispiel: Fahrrad, Surfbrett, kleines Segelboot, Gleitschirm - Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec) oder Elektrokleinstfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
- Rollstühle mit Motor
Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen oder ein amtliches Kennzeichen benötigen, müssen Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen.
Solar- oder Photovoltaikanlage
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:
- dem Erwerb
- der Installation
- dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage
Die Anlage muss angebracht sein an oder auf:
- Ihrem Haus: Dazu zählt ein selbst zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte beziehungsweise ein Reihenhaus. Dazu zählt ebenso ein teilweise selbst genutztes Zweifamilienhaus.
- Ihrer Garage: Sie muss privat selbst genutzt werden.
- Ihrem Nebengebäude (beispielsweise Gartenhaus): Dieses muss zum Haus gehören und privat selbst genutzt werden.
Beispiel: Auf dem Dach Ihres Einfamilienhauses angebrachte Solaranlage (Aufdachanlage); am Balkon ihres Reihenhauses angebrachte Photovoltaikanlage.
Das Gebäude, auf dem die Anlage angebracht ist, und die Anlage selbst müssen Ihr Eigentum sein.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn Sie kostenpflichtig Strom in ein öffentliches Stromnetz einspeisen.
Sie haben nur anteiligen Versicherungsschutz, wenn sich die Anlage auf einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus befindet. Hierzu gilt die Regelung „Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils“ in Ziffer 4.2.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
- im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
- als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
- aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche (Ausnahme: „Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen“)
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Basis deckt Ihre rechtlichen Interessen in mehreren Lebensbereichen ab: im privaten Alltag, in bestimmten beruflichen Angelegenheiten wie Altersversorgung, Beihilfe und geringfügigen Beschäftigungen, als Fußgänger:in und Fahrgast im öffentlichen Verkehr, rund um nicht motorgetriebene Fahrzeuge sowie langsame Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge und beim Betrieb einer eigenen Solar- oder Photovoltaikanlage. Themen rund um Grundstücke und Gebäude, motorgetriebene Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht sowie selbstständige Tätigkeiten sind hier hingegen nicht enthalten und teils gesondert versicherbar.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Streit aus einem Kaufvertrag versichert?
Ja, im privaten Bereich sind Sie versichert. Als Beispiele werden ein Streit aus einem Reisevertrag sowie ein Streit aus einem Kaufvertrag über einen Fernseher genannt.
Sind mein Fahrrad und mein Pedelec mitversichert?
Nicht motorgetriebene Fahrzeuge wie ein Fahrrad sind versichert. Ein Pedelec oder Elektrokleinstfahrzeug ist versichert, wenn es maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat und kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Auch Rollstühle mit Motor sind versichert.
Ist meine Solaranlage auf dem Einfamilienhaus versichert?
Ja, Sie haben Versicherungsschutz in Zusammenhang mit Erwerb, Installation und Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage, wenn diese an oder auf Ihrem selbst zu Wohnzwecken genutzten Haus, Ihrer privat genutzten Garage oder einem dazugehörigen, privat genutzten Nebengebäude angebracht ist. Das Gebäude und die Anlage müssen Ihr Eigentum sein.
Was gilt für Angelegenheiten rund um Grundstücke und Gebäude?
Angelegenheiten, die Sie als Eigentümer:in, Vermieter:in, Mieter:in oder Nutzungsberechtigte:r von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen betreffen, sind nicht versichert. Das gilt auch für damit verbundene steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten. Diese Bereiche können Sie gesondert versichern.
Bin ich als Autofahrer:in über den Tarif Basis versichert?
Nein. Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen oder ein amtliches Kennzeichen benötigen, müssen Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen. Als Fahrgast, Passagier:in oder Insasse etwa eines Pkw oder Taxi sind Sie jedoch versichert.