In der Rechtsschutzversicherung Basis der Allianz wird der Beitrag auf Grundlage von Schadenaufwand, Kosten und einem Gewinnansatz kalkuliert und einmal im Kalenderjahr daraufhin überprüft, ob er beibehalten oder angepasst werden muss.
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Preis für den Versicherungsschutz setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Einmal pro Jahr wird geprüft, ob dieser Beitrag so bleiben kann oder verändert werden muss. Diese Prüfung nennt sich Neukalkulation.
Häufige Fragen
Was ist eine Neukalkulation?
Bei der Neukalkulation wird der Beitrag für bestehende Verträge daraufhin überprüft, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Wie oft erfolgt eine Neukalkulation?
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Welche Faktoren fließen in die Beitragskalkulation ein?
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
Für welche Verträge gilt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation betrifft bestehende Verträge, deren Beitrag nach Maßgabe der Bestimmungen überprüft wird.