Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus der Rechtsschutzversicherung Vermietung-Komfort der Allianz können Sie nur mit Einverständnis in Textform an Ihren Anwalt oder eine andere Person abtreten – erfahren Sie, wann diese Zustimmung entfällt und welche Ausnahmen für auf Geld gerichtete Ansprüche gelten.
Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an Dritte:
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem Einverständnis abtreten.
„Abtreten“ heißt: Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person.
Unser Einverständnis bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ausnahme: Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben.
Beispiel: Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten.
Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Leistungsansprüche aus dem Vertrag auf jemand anderen übertragen möchten – etwa auf Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt –, brauchen Sie dafür in der Regel die schriftliche Zustimmung des Versicherers. Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um Ansprüche auf Geldzahlung handelt, zum Beispiel weil Sie bereits selbst in Vorleistung gegangen sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann ich meine Ansprüche auf Versicherungsleistungen einfach abtreten?
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit dem Einverständnis des Versicherers abtreten.
In welcher Form muss das Einverständnis erfolgen?
Das Einverständnis bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wann entfällt das Erfordernis zur Zustimmung?
Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen den Versicherer haben – zum Beispiel, wenn Sie mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten sind.
Gilt die Ausnahme auch bei einer Freistellung von Kostenrechnungen?
Nein. Wenn der Versicherer Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen soll, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
Was bedeutet „Abtreten“ in diesem Zusammenhang?
„Abtreten“ heißt, dass Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie gegenüber dem Versicherer haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person übertragen.