In der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz können Sie selbst festlegen, welche Personen mitversichert sein sollen – zur Auswahl stehen die Varianten Single, Single mit Kind(ern), Paar und Familie. Dazu sind berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge abgesichert. Wer konkret geschützt ist, steht im Versicherungsschein.
Sie können wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie:
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
- Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versichungsnehmer:in mitversichert:
a) Ehepartner:in/Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen:
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind
Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners - die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Zusätzlich mitversicherte Personen
Zusätzlich zu den oben genannten versicherten Personen sind mitversichert:
- alle Personen als berechtigte Fahrer:innen der unter Ziffer 2.1.1 genannten Fahrzeuge
Ein berechtigter Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt. - alle Personen als berechtigte Insassen oder berechtigte Insassinnen der unter Ziffer 2.1.1 genannten Fahrzeuge
Ein berechtigter Insasse ist jede Person, die in dem Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis mitfährt.
Wenn Sie die Variante „ein Fahrzeug" versichert haben, gilt: Ist der oder die Eigentümer:in oder Halter:in des versicherten Kraftfahrzeugs nicht mit dem oder der Versicherungsnehmer:in identisch, sind außerdem mitversichert:
- der oder die Eigentümer:in als Eigentümer:in
- der oder die Halter:in als Halter:in
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, wer neben Ihnen abgesichert sein soll – von einer reinen Einzelabsicherung über Single mit Kindern und Paare bis hin zur ganzen Familie. Zusätzlich sind unabhängig von der gewählten Variante berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge geschützt. Maßgeblich ist immer, welche Variante in Ihrem Versicherungsschein steht.
Häufige Fragen
Wo sehe ich, welche Variante ich versichert habe?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind Kinder mitversichert, auch wenn sie nicht bei mir wohnen?
In den Varianten „Single mit Kind(ern)" und „Familie" sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, endet die Mitversicherung nach Abschluss von Studium oder Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen – das heißt, wenn sie zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Ist mein Partner in der Variante „Paar" auch ohne Trauschein mitversichert?
Ja. Mitversichert ist Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ebenso mitversichert ist Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt.
Sind Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge geschützt?
Ja. Zusätzlich mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer:innen sowie als berechtigte Insassen der unter Ziffer 2.1.1 genannten Fahrzeuge. Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt bzw. darin mitfährt.
Was gilt, wenn Eigentümer oder Halter nicht der Versicherungsnehmer ist?
Wenn Sie die Variante „ein Fahrzeug" versichert haben und der oder die Eigentümer:in oder Halter:in des versicherten Kraftfahrzeugs nicht mit dem oder der Versicherungsnehmer:in identisch ist, sind zusätzlich der oder die Eigentümer:in als Eigentümer:in sowie der oder die Halter:in als Halter:in mitversichert.