In der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz müssen Sie und die versicherten Personen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls bestimmte Pflichten einhalten – vor allem beim Gebrauch eines Fahrzeugs. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Folgen drohen, wenn diese Obliegenheiten verletzt werden.
Sie und die versicherten Personen müssen Folgendes beachten.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall – was müssen Sie genau beachten?
Pflichten bei Gebrauch eines Fahrzeugs:
Bei Gebrauch eines Fahrzeugs bestehen besondere Pflichten. Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Fahrer besitzt bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis.
- Der Fahrer ist berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug ist zugelassen oder hat ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild).
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Rechtsschutz beim Autofahren greift, sollten die grundlegenden Regeln erfüllt sein: Der Fahrer braucht den passenden Führerschein und die Erlaubnis, das Fahrzeug zu fahren, und das Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen sein beziehungsweise ein gültiges Kennzeichen tragen. Wer diese Pflichten missachtet, riskiert, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder die Leistung ganz oder teilweise verweigert. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen beim Gebrauch eines Fahrzeugs erfüllt sein?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Zudem muss das Fahrzeug zugelassen sein oder ein gültiges Versicherungskennzeichen (Nummernschild) haben.
Was passiert, wenn ich eine dieser Obliegenheiten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Für wen gelten diese Pflichten?
Die Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls müssen von Ihnen und den versicherten Personen beachtet werden.
Müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein oder reicht eine?
Damit ein Versicherungsfall übernommen wird, müssen alle der genannten Voraussetzungen erfüllt sein.