Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz richtet sich die Beitragsanpassung nach dem neu kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf: Fällt er niedriger aus, sinkt der Beitrag um die Differenz, fällt er höher aus, darf er entsprechend erhöht werden.
Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen zur Beitragsanpassung:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Verkehr-Komfort wird regelmäßig neu berechnet. Sinkt der erwartete Bedarf für Schäden und Kosten, wird der Beitrag entsprechend gesenkt. Steigt dieser Bedarf, kann der Beitrag in gleichem Umfang steigen. Die Anpassung folgt also der jeweils aktuellen Kalkulation.
Häufige Fragen
Wann wird mein Beitrag im Tarif Verkehr-Komfort gesenkt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, hat die Allianz das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Worauf beruht die Beitragsanpassung?
Grundlage ist die Neukalkulation des Schaden- und Kostenbedarfs. Je nachdem, ob dieser niedriger oder höher als bisher kalkuliert ausfällt, wird der Beitrag um die Differenz gesenkt oder erhöht.