Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz läuft der Vertrag über die im Versicherungsschein genannte Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein Jahr. Wer kündigen möchte, muss dabei die Frist von drei Monaten vor Ablauf sowie die Textform beachten.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst so lange, wie es im Versicherungsschein steht. Beträgt diese Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich danach von selbst jeweils um ein weiteres Jahr – es sei denn, Sie oder die Allianz kündigen rechtzeitig. Möchten Sie beenden, denken Sie an die dreimonatige Frist vor dem Ablauftermin und daran, die Kündigung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, zu übermitteln.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern die Absenderin oder der Absender daraus erkennbar ist.
Können Sie mir ein Beispiel für den Kündigungstermin nennen?
Läuft der Vertrag am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.