Wer im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz mitversichert ist, hängt von der gewählten Variante ab: Single, Single mit Kind(ern), Paar oder Familie. Hier erfahren Sie, welche Personen – von Kindern über Partner:innen bis zu Eltern und Großeltern – jeweils Schutz genießen und wann die Mitversicherung endet.
Sie können wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie: Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder.
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
- (1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser oder unsere Versicherungsnehmer:in mitversichert:
a) Ehepartner:in/Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- (1) Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. Ihr eingetragener oder Ihre eingetragene Lebenspartner:in, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr oder Ihre Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr oder Ihre Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder.
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt einen eigenen Rechtsschutz.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- (1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind. Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
- (2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Je nachdem, welche Variante Sie gewählt haben, sind unterschiedliche Personen in Ihrem Rechtsschutz eingeschlossen. „Single“ deckt nur Sie selbst ab, „Single mit Kind(ern)“ zusätzlich Ihre Kinder, „Paar“ auch Ihre Partnerin oder Ihren Partner und „Familie“ zudem Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen. Bei Kindern, die außerhalb Ihres Haushalts leben, spielt eine Rolle, ob sie noch in Ausbildung oder Studium sind. Maßgeblich ist immer die Angabe in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Woher weiß ich, welche Variante bei mir gilt?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind Kinder auch mitversichert, wenn sie nicht bei mir wohnen?
Ja, in den Varianten „Single mit Kind(ern)“ und „Familie“ sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo sie wohnen. Bei Kindern, die nicht bei Ihnen wohnen, endet die Mitversicherung jedoch nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung, sobald sie zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Ist mein Partner oder meine Partnerin in der Variante „Paar“ mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Ihr oder Ihre Ehepartner:in bzw. eingetragene:r Lebenspartner:in unabhängig vom Wohnort oder Ihr:e Partner:in, der oder die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Kinder sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Sind meine Eltern oder Großeltern mitversichert?
In der Variante „Familie“ sind sonstige Personen mitversichert, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind – zum Beispiel Ihre Eltern oder Großeltern. Außerdem sind Eltern oder Großeltern von Ihnen bzw. Ihrem oder Ihrer Partner:in mitversichert, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Gilt der Schutz auch bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung?
Ja. Sind Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind sie immer mitversichert. Ist Ihr:e Partner:in in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er oder sie ebenfalls mitversichert.