Bei der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz können Sie Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen nur mit Einverständnis des Versicherers an Dritte abtreten – etwa an Ihren Rechtsanwalt. Wann diese Zustimmung nötig ist, in welcher Form sie erfolgt und wann sie ausnahmsweise entfällt, erfahren Sie hier.
Abtretung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag an Dritte im Tarif Smart:
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit unserem Einverständnis abtreten.
Was bedeutet „Abtreten"? Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegenüber haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person.
Form des Einverständnisses: Unser Einverständnis bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ausnahme: Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben.
- Beispiel: Sie sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten.
- Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Sie dürfen Ihre Leistungsansprüche aus dem Vertrag grundsätzlich nur weitergeben, wenn der Versicherer zustimmt – und diese Zustimmung muss schriftlich nachvollziehbar sein, etwa per E-Mail oder Brief. Nur wenn es um bereits von Ihnen ausgelegtes Geld geht, brauchen Sie diese Zustimmung nicht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Ansprüche einfach an meinen Anwalt abtreten?
Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit dem Einverständnis des Versicherers abtreten. Beim Abtreten übertragen Sie Ihre Ansprüche auf Ihren Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder eine andere Person.
In welcher Form muss das Einverständnis erteilt werden?
Das Einverständnis bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wann brauche ich keine Zustimmung für die Abtretung?
Das Erfordernis zur Zustimmung entfällt, wenn Sie auf Geld gerichtete Ansprüche gegen den Versicherer haben. Ein Beispiel ist, wenn Sie mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahmsweise in Vorleistung getreten sind.
Gilt die Ausnahme auch bei einer Freistellung von Kostenrechnungen?
Nein. Wenn der Versicherer Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen freistellen soll, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.