Bei einem Umzug wirkt sich in der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz vieles direkt auf Ihren Vertrag aus: Sie müssen den Umzug rechtzeitig anzeigen, der Beitrag kann sich nach dem neuen Wohnort richten, und bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Kündigungsrecht. Alternativ kann Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung gemacht werden.
Anzeigepflicht bei Umzug:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Beitragsänderung nach Umzug:
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen.
- Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags:
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, sollten Sie den Umzug rechtzeitig melden. Passt der Tarif am neuen Wohnort einen anderen Beitrag an, gilt dieser ab dem Einzug. Wird es teurer, dürfen Sie kündigen – und bei korrekter Anzeige zahlen Sie zunächst nur den Beitrag der alten Wohnung. Statt einer bloßen Beitragsänderung kann Ihnen auch ein neuer Vertrag für die neue Wohnung angeboten werden.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meinen Umzug melden?
Sie müssen den Umzug spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Ändert sich mein Beitrag durch den Umzug?
Wenn der Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag nach dem Umzug steigt?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung sofort kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Welchen Beitrag schulde ich bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung wird der Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangt. Haben Sie den Umzug korrekt angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Gibt es eine Alternative zur Beitragsänderung?
Ja. Statt einer Beitragsänderung kann Ihnen ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung gemacht werden. Dieses Angebot können Sie annehmen oder ablehnen.