Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz werden Beitragsänderungen aus einer Neukalkulation für bestehende Verträge erst ab der folgenden Versicherungsperiode wirksam – jeweils zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Eine Beitragserhöhung wird rechtzeitig mitgeteilt, und zwar spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden.
Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für das Wirksamwerden der Anpassung:
- Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
- Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag neu berechnet wird, greift die Änderung nicht sofort, sondern erst zum Start des nächsten Versicherungsjahres. Über eine Erhöhung werden Sie vorab informiert – und zwar so früh, dass Ihnen die Information mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden vorliegt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsänderung im Tarif Smart?
Die Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Eine Beitragserhöhung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Wie lange vorher erhalte ich die Mitteilung über eine Beitragserhöhung?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Wodurch werden die Beitragsänderungen ausgelöst?
Die Beitragsänderungen ergeben sich aufgrund der Neukalkulation.