In der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz endet der Vertrag, sobald das versicherte Interesse wegfällt und der Versicherer davon erfährt – Beiträge sind dann nur anteilig fällig. Auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers gelten klare Regeln, wie der Schutz fortgeführt oder beendet wird.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nachträglich weg, gilt Folgendes, wenn nichts anderes vereinbart ist:
- Der Vertrag endet, sobald wir davon erfahren haben.
- Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Sonderregelung bei Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin:
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war.
Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
- wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist;
- wenn der Erbe oder die Erbin des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt beziehungsweise erlangt.
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird der- oder diejenige Versicherungsnehmer:in, der oder die den Beitrag gezahlt hat oder für den oder die gezahlt wurde.
Er oder sie kann trotzdem innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Können wir den ursprünglichen Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortsetzen, machen wir ein neues Vertragsangebot. Dieses kann der oder die neue Versicherungsnehmer:in entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Entfällt der Grund, aus dem Ihr Rechtsschutz besteht, läuft der Vertrag aus, sobald der Versicherer davon Kenntnis erhält – und Sie zahlen nur den Beitrag für die Zeit bis dahin. Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen weiterlaufen, etwa wenn der nächste Beitrag gezahlt wird. Wer den Vertrag übernimmt, hat aber auch die Möglichkeit, ihn rückwirkend beenden zu lassen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn das versicherte Interesse nachträglich wegfällt?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag, sobald wir davon erfahren haben. Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Besteht der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter?
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war. Dies gilt nicht, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist oder wenn der Erbe beziehungsweise die Erbin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt oder erlangt.
Wie bleibt der Schutz nach dem Tod dauerhaft bestehen?
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird der- oder diejenige Versicherungsnehmer:in, der oder die den Beitrag gezahlt hat oder für den oder die gezahlt wurde.
Kann der Vertrag nach dem Tod beendet werden?
Ja. Der oder die neue Versicherungsnehmer:in kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Was geschieht, wenn der Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden kann?
Dann machen wir ein neues Vertragsangebot. Dieses kann der oder die neue Versicherungsnehmer:in entweder annehmen oder ablehnen.