Bei Unzufriedenheit mit der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Premium stehen mehrere Wege offen: eine Beschwerde direkt beim Versicherer oder bei der Vermittlerin bzw. dem Vermittler, das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen, die Aufsichtsbeschwerde bei der BaFin sowie der Rechtsweg. Hier finden Sie die geltenden Grenzen und Anschriften im Überblick.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem bzw. Ihrer Vermittler:in
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihre:n Versicherungsvermittler:in richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
- Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden.
- Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
- Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
- Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ in Ziffer 2.2).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht zufrieden sind, müssen Sie sich nicht auf einen einzigen Ansprechpartner beschränken. Sie können sich zuerst direkt an den Versicherer oder an Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler wenden. Kommen Sie so nicht weiter, steht Ihnen als Verbraucher der unabhängige Ombudsmann für Versicherungen offen. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden und – unabhängig davon – den Gerichtsweg gehen.
Häufige Fragen
Wo kann ich mich zuerst beschweren?
Sie können sich direkt an den Versicherer wenden – Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch an Ihre:n Versicherungsvermittler:in richten.
Wer kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden?
Das Verfahren beim Ombudsmann kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
An wen kann ich mich als Aufsichtsbehörde wenden?
Sie können sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de wenden.
Besteht Versicherungsschutz für den Rechtsweg?
Nein. Sie können unabhängig von der Beschwerde immer den Rechtsweg beschreiten, hierfür besteht jedoch kein Versicherungsschutz (siehe „Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht“ in Ziffer 2.2).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025