Die Rechtsschutzversicherung der Allianz übernimmt im Tarif Komfort Anwalts-, Steuerberater- und Notarkosten, Kosten für Mediation sowie Gerichts-, Verfahrens- und Reisekosten und eine Strafkaution im In- und Ausland. Erfahren Sie, welche Höchstgrenzen und Voraussetzungen gelten und wie Zahlungen in fremder Währung in Euro erstattet werden.
Grundsätzliche Leistungsbestimmungen:
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können.
Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie Folgendes nachweisen:
- (1) Sie sind zu deren Zahlung verpflichtet.
- (2) Sie haben diese Kosten bereits bezahlt.
Kosten in fremder Währung:
Wenn Sie Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Grundlage für unsere Abrechnung benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.
Kosten Ihrer Rechtsvertretung (z. B. Anwaltskosten) in Deutschland
Bei einem Versicherungsfall in Deutschland übernehmen wir folgende Kosten Ihrer Rechtsvertretung:
Vergütung des Anwalts oder der Anwältin:
Wir zahlen folgende Kosten:
- (1) Die Vergütung eines Anwalts oder einer Anwältin zur Vertretung Ihrer Interessen
Hinweis:
Wenn Sie mehr als einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, zahlen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten wegen des Wechsels eines Anwalts oder einer Anwältin übernehmen wir nicht.
Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung für einen Anwalt oder eine Anwältin, der oder die am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnen, gilt:
Wir zahlen bei gerichtlichen Streitigkeiten weitere anwaltliche Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen Anwalt oder eine in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässige Anwältin. Die Kosten dieses Anwalts oder dieser Anwältin tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung für einen sogenannten Verkehrsanwalt. Das ist ein Anwalt oder eine Anwältin, der oder die nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt oder der Anwältin am Ort des zuständigen Gerichts führt. Dies gilt nur für die erste Instanz.
Hinweis:
Diese weiteren Kosten zahlen wir nicht in folgenden Leistungsarten:
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Vergehen
- Straf-Rechtsschutz für nicht verkehrsrechtliche Vergehen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz für private ehrenamtliche Tätigkeiten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
Beschränkt sich die Tätigkeit auf folgende Leistungen, tragen wir je Versicherungsfall Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), höchstens jedoch 500 Euro:
- Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat.
- Er oder sie gibt Ihnen eine Auskunft (Beratung).
- Er oder sie erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Kosten des Steuerberaters oder der Steuerberaterin:
Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten im Steuer-Rechtsschutz auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe.
Beispiel: Steuerberaterin
Kosten des Notars oder der Notarin:
In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gilt: Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten auch für Notare oder Notarinnen.
Kosten des außergerichtlichen Mediationsverfahrens:
Wir ermöglichen Ihnen eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts. Hierfür vermitteln wir Ihnen einen geeigneten oder eine geeignete Mediator:in.
Wir übernehmen Kosten bis zu einem Stundensatz von 250 Euro, höchstens jedoch 3.000 Euro je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen zusammen übernehmen wir höchstens 6.000 Euro. Sollten Sie sich mit der Gegenseite bereits auf eine:n Mediator:in geeinigt haben, gilt dies ebenso.
Die Mediation kann erfolgen:
- (1) in Anwesenheit der Beteiligten
- (2) telefonisch
- (3) online
Hinweis:
In folgenden Leistungsarten (Ziffer 2.2) übernehmen wir keine Kosten für den oder die Mediator:in:
- Erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Beratungs-Rechtsschutz für private Urheberrechtsverletzungen
Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, übernehmen wir die Kosten für diese Personen nicht. Wir zahlen nur anteilig die Kosten für Sie und die mitversicherten Personen.
Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten für den Mediator werden zur Hälfte zwischen den Parteien geteilt. Wir tragen die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner entfallen. Der Dritte muss seinen Kostenanteil (also 50 %) selbst bezahlen.
Für die Tätigkeit des Mediators oder der Mediatorin sind wir nicht verantwortlich.
Kosten Ihrer Rechtsvertretung (z. B. Anwaltskosten, Dolmetscherkosten) im Ausland
Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernehmen wir folgende Kosten Ihrer Rechtsvertretung:
Vergütung des Anwalts oder der Anwältin:
Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernehmen wir die Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin. Sie können wählen:
- (1) einen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen Anwalt oder eine am Ort des zuständigen Gerichts ansässige ausländische Anwältin
- (2) einen Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland
Diesen oder diese vergüten wir so, als würde der Rechtsstreit am Ort seines oder ihres Anwaltsbüros in Deutschland geführt. Wir übernehmen seine oder ihre Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Ist ein ausländischer Anwalt oder eine ausländische Anwältin für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen ausländischen Gericht entfernt? Dann zahlen wir zusätzlich die Kosten eines Anwalts oder einer Anwältin, der oder die in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässig ist. Diesem Anwalt oder dieser Anwältin bezahlen wir dann maximal die gesetzliche Vergütung eines sogenannten Verkehrsanwalts. Das ist ein Anwalt oder eine Anwältin, der oder die den Schriftverkehr mit dem Anwalt oder der Anwältin am Ort des zuständigen Gerichts führt. Dies gilt für die erste Instanz.
Beschränkt sich die Tätigkeit auf folgende Leistungen, tragen wir je Versicherungsfall Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), höchstens jedoch 500 Euro:
- Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat.
- Er oder sie gibt Ihnen eine Auskunft (Beratung).
- Er oder sie erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Haben Sie Ansprüche wegen eines Verkehrsunfalls mit einem Kraftfahrzeug im europäischen Ausland, müssen Sie Folgendes beachten:
- (1) Es muss zunächst eine Regulierung mit dem oder der Schadenregulierungs-Beauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle in Deutschland erfolgen.
- (2) Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
In diesem Fall übernehmen wir die zusätzlichen Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Maximal zahlen wir eine 1,3-fache Gebühr (gemäß der Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das gilt für die gesamte Tätigkeit des Anwalts oder der Anwältin.
Reisekosten:
Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem Gericht mit Sitz im Ausland, wenn die beiden nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
- (1) Sie müssen dort als Beschuldigte:r oder als Prozesspartei erscheinen.
- (2) Sie können Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden.
Wir zahlen die Kosten bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen von deutschen Anwälten oder deutschen Anwältinnen gelten.
Übersetzungskosten:
Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen. Das tun wir, wenn dies für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendig ist. Wir übernehmen dabei auch die Kosten für die Übersetzung.
Kosten für Dolmetscher:innen:
Wir tragen die übliche Vergütung eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland.
Neben Anwälten und Anwältinnen versicherte Berufsgruppen im Ausland:
Alle den Anwalt oder die Anwältin betreffenden Regelungen gelten für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte entsprechend.
Gerichts- und Verfahrenskosten in Deutschland und im Ausland
In Deutschland und im Ausland übernehmen wir folgende Gerichts- und Verfahrenskosten:
Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden:
Wir übernehmen die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden. Zu diesen Kosten gehören auch:
- (1) Entschädigungen für Zeugen, Zeuginnen und Sachverständige, die die Verwaltungsbehörde heranzieht
- (2) die Kosten für die Vollstreckung im Verwaltungsweg
Kosten für von Ihnen beauftragte Sachverständige:
Wir übernehmen Ihre Kosten für einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen oder eine von Ihnen beauftragte Sachverständige in Fällen der Verteidigung in einem:
- (1) verkehrsrechtlichen Strafverfahren
- (2) verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren
Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Sachverständige über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten:
- (1) Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt worden sind
- (2) Sachverständige, die von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind
Beispiel: TÜV, Dekra
Gerichtskosten:
Wir übernehmen folgende Kosten:
- (1) die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Zeuginnen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
- (2) die Kosten für den oder die Gerichtsvollzieher:in
Schieds- und Schlichtungsverfahren:
Für Schieds- und Schlichtungsverfahren gilt: Wir übernehmen die Gebühren bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen Gerichts erster Instanz entstehen.
Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach Ziffer 4.1.1 ("Kosten des außergerichtlichen Mediationsverfahrens") und ist beschränkt auf Deutschland.
Kosten des Prozessgegners oder der Prozessgegnerin:
Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners oder Ihrer Prozessgegnerin. Dies gilt, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten durch eine gerichtliche Festsetzung verpflichtet sind.
Strafkaution:
Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort übernimmt für Sie die typischen Kosten rund um die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen – dazu zählen Anwaltskosten, Kosten für Steuerberater und Notare, eine Mediation, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie im Ausland zusätzlich Reise-, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten. Erstattet wird, was Sie zu zahlen verpflichtet sind und bereits bezahlt haben; bei Zahlungen in fremder Währung erfolgt die Erstattung in Euro. Für einzelne Leistungen gelten Höchstbeträge und Voraussetzungen, die in den jeweiligen Abschnitten genannt sind.
Häufige Fragen
Welche Anwaltskosten werden im Inland übernommen?
Übernommen wird die Vergütung eines Anwalts oder einer Anwältin zur Vertretung Ihrer Interessen, maximal die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für einen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Anwalt. Mehrkosten durch mehrere Anwälte oder einen Anwaltswechsel werden nicht übernommen.
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei einer Mediation?
Wir übernehmen Kosten bis zu einem Stundensatz von 250 Euro, höchstens jedoch 3.000 Euro je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen zusammen übernehmen wir höchstens 6.000 Euro. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder online erfolgen.
Was gilt bei einem Versicherungsfall im Ausland?
Sie können zwischen einem ausländischen Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts oder einem Anwalt in Deutschland wählen. Zusätzlich übernehmen wir bei Bedarf Reisekosten zu einem Gericht im Ausland, Übersetzungskosten sowie die übliche Vergütung von Dolmetscher:innen bei der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland.
Werden Kosten nur für Beratung oder Gutachten übernommen?
Beschränkt sich die Tätigkeit auf einen mündlichen oder schriftlichen Rat, eine Auskunft (Beratung) oder ein Gutachten, tragen wir je Versicherungsfall Kosten nach dem RVG, höchstens jedoch 500 Euro.
Übernimmt die Versicherung eine Strafkaution?
Ja. Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir – wenn nötig – eine Kaution in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Vertrag vereinbarten Höhe.