Ein Umzug im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz muss spätestens zu Beginn des Umzugs angezeigt werden. Der Beitrag kann sich am neuen Wohnort ändern – bei einer Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht, alternativ kann die Allianz ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung machen.
Anzeigepflicht bei Umzug:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie uns das spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Beitragsänderung nach Umzug:
Wenn unser Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen den Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangen.
- Haben Sie uns den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags:
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.2 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre Versicherung rechtzeitig informieren – spätestens wenn der Umzug beginnt. Je nach neuem Wohnort kann sich der Beitrag ändern. Wird er höher, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Statt einer reinen Beitragsänderung kann Ihnen der Versicherer auch ein neues Vertragsangebot für die neue Wohnung unterbreiten, das Sie frei annehmen oder ablehnen können. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich einen Umzug melden?
Sie müssen den Umzug spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen.
Ändert sich mein Beitrag durch den Umzug?
Wenn der Tarif für Ihren neuen Wohnort einen anderen Beitrag vorsieht, richtet sich der Beitrag nach diesem. Der neue Beitrag gilt ab dem Einzug.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag nach dem Umzug steigt?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung sofort kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, sofern der oder die Absender:in erkennbar ist.
Welchen Beitrag schulde ich bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung kann der Beitrag nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlangt werden. Haben Sie den Umzug korrekt nach Ziffer 6.1.1 angezeigt, schulden Sie nur den Beitrag für die bisherige Wohnung.
Gibt es eine Alternative zur Beitragsänderung?
Ja. Alternativ zur Beitragsänderung kann Ihnen ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung gemacht werden. Dieses Angebot können Sie annehmen oder ablehnen.