Im Tarif Verkehr-Komfort der Allianz Rechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des üblichen Geltungsbereichs – allerdings mit Einschränkungen. Übernommen werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, etwa bei Versicherungsfällen während eines Aufenthalts oder aus Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden.
Im Tarif Verkehr-Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen. Hier besteht Versicherungsschutz mit gewissen Einschränkungen.
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 gilt Folgendes:
Wir tragen die Kosten bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:
- in Versicherungsfällen, die dort während eines Aufenthalts eintreten
- aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht
Das gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Auch außerhalb des normalen Geltungsbereichs kann Rechtsschutz greifen – zum Beispiel, wenn während eines Aufenthalts an einem anderen Ort ein Versicherungsfall eintritt oder wenn es um Verträge geht, die online abgeschlossen wurden. Voraussetzung ist unter anderem, dass diese Internet-Verträge nichts mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zu tun haben und dass der Schutz nicht ausdrücklich auf deutsche Gerichte und Behörden begrenzt ist. Die Kosten werden dabei bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Geltungsbereichs?
Ja, außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 besteht Versicherungsschutz mit Einschränkungen. Die Kosten werden bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Für welche Fälle gilt der Schutz außerhalb des Geltungsbereichs?
Er gilt für Versicherungsfälle, die dort während eines Aufenthalts eintreten, sowie für über das Internet geschlossene Verträge, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Sind Internet-Verträge im Rahmen der beruflichen Tätigkeit abgedeckt?
Nein. Der Schutz für über das Internet geschlossene Verträge gilt nur, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Gilt der Schutz auch außerhalb deutscher Gerichte und Behörden?
Ja, sofern der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist. Näheres regelt die Ausnahme zu Ziffer 3.1.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.