Bei der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz regelt die Rangfolge bei Mehrfachversicherung, welcher Versicherer bei mehreren Verträgen zuerst leistet: Ein Anspruch gegen einen anderen Versicherer geht vor (Subsidiarität), Sie dürfen aber selbst wählen, wem Sie den Fall melden – und müssen dies unverzüglich mitteilen.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt:
- Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
- Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
- Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Fall Schutz bei zwei Versicherern, ist zunächst der andere Versicherer zuständig. Sie entscheiden aber selbst, bei wem Sie den Fall anmelden. Melden Sie ihn hier, wird zunächst geleistet. Wichtig ist nur, dass Sie sofort mitteilen, wenn auch ein anderer Vertrag greifen könnte – sonst kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Welcher Versicherer leistet zuerst, wenn ich mehrere Verträge habe?
Können Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich wählen, welchem Versicherer ich den Fall melde?
Ja. Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, wird diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Muss ich einen weiteren bestehenden Versicherungsschutz mitteilen?
Ja. Können Sie auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann der Versicherer ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.