Fällt bei der Rechtsschutzversicherung Verkehr-Komfort der Allianz das versicherte Interesse nachträglich weg, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt – Beiträge sind dann nur anteilig zu zahlen. Auch beim Tod des Versicherungsnehmers gelten besondere Regelungen zur Fortführung und Beendigung des Schutzes.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nachträglich weg, gilt Folgendes, wenn nichts anderes vereinbart ist:
- Der Vertrag endet, sobald wir davon erfahren haben.
- Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen.
Sonderregelung bei Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin:
Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war.
Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
- wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist;
- wenn der Erbe oder die Erbin des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt beziehungsweise erlangt.
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird der- oder diejenige Versicherungsnehmer:in, der oder die den Beitrag gezahlt hat oder für den oder die gezahlt wurde.
Er oder sie kann trotzdem innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Können wir den ursprünglichen Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortsetzen, machen wir ein neues Vertragsangebot. Dieses kann der oder die neue Versicherungsnehmer:in entweder annehmen oder ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet der Grund für die Versicherung, läuft der Vertrag nur bis zu dem Moment weiter, in dem der Versicherer davon Kenntnis erhält – bereits zu viel gezahlte Beiträge werden dann nicht fällig. Stirbt die versicherte Person, kann der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen zunächst weiterlaufen und auf denjenigen übergehen, der den nächsten Beitrag zahlt. Diese Person hat aber die Möglichkeit, den Vertrag rückwirkend zu beenden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Der Vertrag endet, sobald der Versicherer davon erfahren hat. Beiträge müssen Sie nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Besteht der Versicherungsschutz nach dem Tod weiter?
Ja, der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zum Ende der Zahlungsperiode, wenn der Beitrag am Todestag gezahlt war. Ausnahmen gelten, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist oder der Erbe bzw. die Erbin nicht die versicherte Eigenschaft besitzt beziehungsweise erlangt.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers neuer Versicherungsnehmer?
Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Anstelle des oder der Verstorbenen wird die Person Versicherungsnehmer:in, die den Beitrag gezahlt hat oder für die gezahlt wurde.
Kann der neue Versicherungsnehmer den Vertrag beenden?
Ja, er oder sie kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.
Was passiert, wenn der Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden kann?
Kann der ursprüngliche Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt werden, macht der Versicherer ein neues Vertragsangebot. Der oder die neue Versicherungsnehmer:in kann dieses annehmen oder ablehnen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025