Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz kann der Versicherungsschutz bei mangelnden Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit abgelehnt werden. Erfahren Sie, für welche Leistungsarten das gilt, welche Rechte Sie über den Stichentscheid haben und welche Pflichten dabei bestehen.
Fälle, in denen wir Versicherungsschutz ablehnen
In folgenden Fällen können wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Mangelnde Erfolgsaussichten
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach die Wahrnehmung rechtlicher Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt nur für folgende Leistungsarten:
- (1) Schadenersatz-Rechtsschutz
- (2) Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen
- (3) Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- (4) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- (5) Steuer-Rechtsschutz
- (6) Sozial-Rechtsschutz
- (7) Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten
Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Mutwilligkeit
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn Sie unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt werden würden. Die Ablehnung müssen wir Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen und begründen.
Ihre Rechte nach Ablehnung des Versicherungsschutzes
Wenn wir eine Leistungspflicht nach Ziffer 2.6.1 ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind, gilt: Wir benötigen von einem Anwalt oder einer Anwältin eine begründete Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- (1) Besteht hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- (2) Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Entscheidung des Anwalts oder der Anwältin ist für Sie und für uns bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) bei einem Stichentscheid
Damit der Anwalt oder die Anwältin die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Übernahme in bestimmten Fällen ablehnen: entweder weil er die Chancen auf Erfolg für zu gering hält (nur bei bestimmten Leistungsarten) oder weil der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ziel steht. Sind Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden, kann ein Anwalt oder eine Anwältin eine begründete Stellungnahme abgeben – der sogenannte Stichentscheid. Dessen Kosten trägt der Versicherer, und die Entscheidung ist für beide Seiten verbindlich. Wichtig ist, dass Sie die Anwältin oder den Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß informieren.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden?
Der Versicherungsschutz kann wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden. Die Ablehnung wird Ihnen unverzüglich schriftlich mitgeteilt und begründet.
Wann liegt Mutwilligkeit vor?
Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall kann nicht gezahlt werden, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Was ist ein Stichentscheid und wer trägt die Kosten?
Wenn Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, gibt ein Anwalt oder eine Anwältin eine begründete Stellungnahme zu Erfolgsaussicht und Verhältnismäßigkeit ab. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer. Die Entscheidung ist für Sie und den Versicherer bindend, außer sie weicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage ab.
Welche Pflichten habe ich beim Stichentscheid?
Sie müssen den Anwalt oder die Anwältin vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und Beweismittel angeben. Wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für welche Leistungsarten gilt die Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten?
Sie gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Angelegenheiten der Altersversorgung/Beihilfesachen, Rechtsschutz für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz sowie Verwaltungs-Rechtsschutz in privaten Angelegenheiten.