Im Tarif Smart der Rechtsschutzversicherung der Allianz besteht außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs ein Versicherungsschutz mit bestimmten Einschränkungen: Die Kosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme unter anderem bei Versicherungsfällen während eines Aufenthalts und aus über das Internet geschlossenen Verträgen getragen.
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 gilt Folgendes:
Wir tragen die Kosten bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:
- (1) in Versicherungsfällen, die dort während eines Aufenthalts eintreten
- (2) aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht
Das gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Auch außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs bleibt ein eingeschränkter Schutz erhalten. Die Allianz übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zur Höhe der Versicherungssumme, die in Ihrem Versicherungsschein vereinbart ist. Das betrifft insbesondere Situationen, die während eines Aufenthalts dort eintreten, sowie bestimmte online geschlossene Verträge.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Welche Fälle außerhalb des Geltungsbereichs sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Versicherungsfälle, die dort während eines Aufenthalts eintreten, sowie Fälle aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Gilt der Schutz für online geschlossene Verträge auch beruflich?
Nein. Der Schutz für über das Internet geschlossene Verträge gilt nur, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Unter welcher Voraussetzung greift dieser eingeschränkte Schutz?
Er gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).