Bei der Rechtsschutzversicherung Smart der Allianz können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernommen werden – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und welche Fristen zum Zustimmen oder Ablehnen bestehen.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen. Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail).
Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden. Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis: Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Passt die Allianz ihre Versicherungsbedingungen an, kann sie Ihnen die neue Fassung in einem vereinfachten Verfahren anbieten. So bleibt Ihr Schutz ohne Unterbrechung bestehen. Voraussetzung ist, dass wesentliche Bestandteile Ihres Schutzes nicht wegfallen und Sie insgesamt nicht schlechter stehen. Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie zustimmen oder ablehnen.
Häufige Fragen
Wann erhalte ich das Angebot zur Umstellung?
Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen wird Ihnen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform angeboten, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Wie kann ich den neuen Versicherungsbedingungen widersprechen?
Sie können den neuen Versicherungsbedingungen in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen. Bei einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter; Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Angebot besonders hingewiesen. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Darf sich mein Versicherungsschutz durch die Umstellung verschlechtern?
Nein. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Schutzes entfallen, und dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
Betrifft die Umstellung auch meinen Beitrag?
Nein. Diese Regelung (Ziffer 8.4) gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025