Der Privat-Rechtsschutz der Allianz im Tarif Premium schützt Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und erstreckt sich zusätzlich auf mitversicherte Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben. So erfahren Sie, wer im Rahmen dieses Rechtsschutzes abgesichert ist und wer als Mitversicherte gilt.
Wer ist versichert?
Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als unseren oder unsere Versicherungsnehmer:in.
Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Was bedeutet das konkret?
Der Privat-Rechtsschutz ist in erster Linie auf Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ausgerichtet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zusätzlich auf weitere Personen, die mit Ihnen zusammenleben. Diese Personen werden als Mitversicherte bezeichnet.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Privat-Rechtsschutz?
Der Schutz des Privat-Rechtsschutzes gilt für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja. Von Ihrem Privat-Rechtsschutz profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben. Diese werden als Mitversicherte bezeichnet.
Was sind Mitversicherte?
Mitversicherte sind Personen, die beispielsweise mit Ihnen zusammenleben und ebenfalls vom Privat-Rechtsschutz profitieren.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Premium.