Wird eine im Premium-Rechtsschutz der Allianz versicherte Person verletzt oder getötet, sind auch nahe Angehörige geschützt: Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister können ihre gesetzlichen Ansprüche verfolgen und unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkläger vor einem deutschen Strafgericht auftreten.
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt: Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
- der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
- eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder machen Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend.
Diese Personen sind unter den folgenden Voraussetzungen auch als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht versichert:
- Der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person ist durch eine Straftat getötet worden.
- Diese Straftat ist im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten (siehe Ziffer 2.2).
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder treten im Strafprozess als Nebenkläger auf.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Person verletzt oder getötet, sind auch bestimmte nahe Angehörige mitgeschützt. Sie können damit ihre eigenen gesetzlichen Ansprüche verfolgen und unter bestimmten Voraussetzungen auch als Nebenkläger im Strafverfahren auftreten. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Angehörigen sind bei Tod oder Verletzung mitversichert?
Versichert sind Ansprüche des oder der mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner:in sowie einer anderen Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister, die diese kraft Gesetzes geltend machen können.
Können Kinder Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen?
Ja. Werden Sie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall getötet, können Ihre Kinder Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend machen.
Wann sind Angehörige als Nebenkläger versichert?
Sie sind als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht versichert, wenn der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person durch eine Straftat getötet worden ist und diese Straftat im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten ist (siehe Ziffer 2.2).
Gilt der Schutz auch bei Verletzung, nicht nur bei Tod?
Ja. Der Schutz für Ansprüche der genannten Personen greift, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden.