Die Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Premium sichert Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs ab: für Versicherungsfälle während eines Aufenthalts sowie für über das Internet geschlossene Verträge – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 gilt Folgendes:
Wir tragen die Kosten bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen:
- in Versicherungsfällen, die dort während eines Aufenthalts eintreten,
- aus über das Internet geschlossenen Verträgen, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Das gilt, wenn der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte/Behörden beschränkt ist (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Was bedeutet das konkret?
Auch außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs bleiben Sie in bestimmten Situationen abgesichert. Erfasst sind Versicherungsfälle, die während eines Aufenthalts dort eintreten, sowie Streitigkeiten aus Verträgen, die Sie über das Internet abgeschlossen haben – sofern diese nicht mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen. Die Kosten werden bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt ist.
Häufige Fragen
Bin ich auch außerhalb des Geltungsbereichs versichert?
Ja. Außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 3.1 werden die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Versicherungsfällen getragen, die dort während eines Aufenthalts eintreten.
Sind auch Internetverträge abgesichert?
Ja, für über das Internet geschlossene Verträge besteht Schutz, soweit kein Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit besteht.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten getragen?
Die Kosten werden bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme getragen.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte oder Behörden beschränkt sein (siehe Ausnahme zu Ziffer 3.1).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025