Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung im Tarif Premium regelt eine klare Rangfolge, was gilt, wenn für denselben Versicherungsfall mehrere Verträge bestehen: Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht vor, doch die Allianz tritt bei Meldung in Vorleistung – vorausgesetzt, Sie erfüllen Ihre Mitteilungspflicht.
Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zum Rangverhältnis der Leistungen bei Vorliegen mehrerer Versicherungsverträge:
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt:
- Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
- Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
- Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie für denselben Fall gleich bei mehreren Versicherern abgesichert, springt zunächst der andere Versicherer ein. Sie dürfen aber selbst wählen, wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, geht diese vorübergehend in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie eine bestehende weitere Versicherung sofort mitteilen – sonst kann sich die Leistungspflicht verringern oder ganz entfallen.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich noch bei einem anderen Versicherer Ansprüche habe?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Welchem Versicherer muss ich den Versicherungsfall melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
Zahlt die Allianz, obwohl ein anderer Versicherer vorrangig ist?
Ja. Wenn Sie den Versicherungsfall der Allianz melden, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.2. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.