Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Erfahren Sie, welche Folgen eine verspätete Zahlung nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben kann und warum die pünktliche Zahlung entscheidend ist.
Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
- Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Rechtsschutz startet zum vereinbarten Termin, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig bei der Allianz eingeht. Zahlen Sie diesen ersten Beitrag zu spät, kann die Allianz nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Eine pünktliche Zahlung ist somit die Grundlage für einen wirksamen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Premium?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche Voraussetzung gilt für den rechtzeitigen Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich der Rücktritt oder die Leistungsfreiheit?
Rücktritt oder Leistungsfreiheit richten sich nach den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.