Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz erhalten Sie neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Umstellung erfolgt, wie das Angebot abläuft und welche Fristen für Zustimmung oder Ablehnung gelten.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz aktualisiert ihre Versicherungsbedingungen von Zeit zu Zeit. Damit Sie von den neuen Regelungen profitieren können, bietet sie Ihnen die Umstellung in einem vereinfachten Verfahren an – ohne dass Ihr Versicherungsschutz unterbrochen wird. Wichtig ist: Die neuen Bedingungen dürfen Ihren Schutz insgesamt nicht verschlechtern. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig und können in Ruhe entscheiden, ob Sie zustimmen oder ablehnen möchten.
Häufige Fragen
Wird mein Versicherungsschutz durch die Umstellung schlechter?
Nein. Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen und keine wesentlichen Bestandteile Ihres bisherigen Schutzes entfallen lassen.
Wann und wie erhalte ich das Umstellungsangebot?
Sie erhalten das Angebot mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Wie lange habe ich Zeit, zu entscheiden?
Sie können den neuen Versicherungsbedingungen in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung werden Sie im Angebot besonders hingewiesen. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Was gilt, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025