In der Rechtsschutzversicherung Premium der Allianz entsteht nach einem Versicherungsfall unter bestimmten Voraussetzungen ein vorzeitiges Kündigungsrecht – etwa nach abgelehntem Versicherungsschutz, mehreren Versicherungsfällen innerhalb von zwölf Monaten oder mehrfacher Telefonberatung. Welche Monatsfristen, welche Form und welche Wirkungszeitpunkte dabei gelten, lesen Sie hier.
Kündigungsrecht nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wenn wir den Versicherungsschutz ablehnen:
Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Wenn wir den Versicherungsschutz bestätigen:
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kündigungsrecht nach Inanspruchnahme der erweiterten Telefonberatung
Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 („Rechtsschutz für die erweiterte Telefonberatung in privaten Rechtsangelegenheiten“) innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem oder der Vertragspartner:in innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
Form der Kündigung
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall kann der Vertrag unter bestimmten Umständen vorzeitig beendet werden – sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer. Das gilt etwa, wenn der Versicherungsschutz zu Unrecht abgelehnt wurde, wenn innerhalb eines Jahres mehrere Versicherungsfälle bestätigt wurden oder wenn Sie die erweiterte Telefonberatung mehrfach in Anspruch genommen haben. Wichtig sind dabei die Monatsfristen, die Textform der Kündigung und der jeweilige Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Ablehnung des Versicherungsschutzes kündigen?
Lehnen wir Ihren Versicherungsschutz ab, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihnen unsere Ablehnung zugegangen ist.
Ab wann besteht ein Kündigungsrecht nach mehreren Versicherungsfällen?
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und haben wir Versicherungsschutz bestätigt, können sowohl Sie als auch wir vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Versicherungsfall bestätigt haben.
Kann die erweiterte Telefonberatung ein Kündigungsrecht auslösen?
Ja. Haben Sie mindestens drei telefonische Rechtsberatungen nach Ziffer 2.2 innerhalb von zwölf Monaten erhalten, können sowohl Sie als auch wir vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie die dritte oder jede weitere telefonische Rechtsberatung erhalten haben.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der oder die Absender:in daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam; Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen wir, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025