Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung im Tarif Komfort sind bei Tod oder Verletzung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person auch gesetzliche Ansprüche naher Angehöriger versichert – etwa Unterhaltsansprüche der Kinder – ebenso wie deren Auftreten als Nebenkläger vor einem deutschen Strafgericht.
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet werden, gilt: Versichert sind auch Ansprüche, die folgende Personen kraft Gesetzes dann geltend machen können:
- der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in
- eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder machen Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend.
Diese Personen sind unter den folgenden Voraussetzungen auch als Nebenkläger:innen vor einem deutschen Strafgericht versichert:
- Der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person ist durch eine Straftat getötet worden.
- Diese Straftat ist im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten (siehe Ziffer 2.2).
Beispiel: Sie werden bei einem Verkehrsunfall getötet. Ihre Kinder treten im Strafprozess als Nebenkläger auf.
Was bedeutet das konkret?
Kommt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch eine Verletzung oder einen Todesfall zu Schaden, endet der Schutz nicht bei der betroffenen Person selbst. Auch nahe Angehörige – Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, Eltern und Geschwister – können eigene gesetzliche Ansprüche mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung verfolgen. Zusätzlich ist unter bestimmten Voraussetzungen die Rolle als Nebenkläger im Strafverfahren abgedeckt.
Häufige Fragen
Wessen Ansprüche sind bei meinem Tod oder meiner Verletzung mitversichert?
Versichert sind auch Ansprüche, die der oder die mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:in sowie eine andere Person aus dem Kreis der Kinder, Eltern und Geschwister kraft Gesetzes geltend machen können.
Können meine Kinder nach einem tödlichen Unfall Unterhaltsansprüche geltend machen?
Ja. Werden Sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall getötet, können Ihre Kinder Ansprüche auf Unterhalt gegen den Unfallgegner geltend machen.
Wann sind Angehörige als Nebenkläger vor einem deutschen Strafgericht versichert?
Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person durch eine Straftat getötet worden ist und diese Straftat im Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten enthalten ist (siehe Ziffer 2.2).
Gilt diese Regelung für den Tarif Komfort?
Ja. Die Bestimmungen zu Ansprüchen Dritter bei Tod oder Verletzung gelten im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz.