In der Rechtsschutzversicherung der Allianz im Tarif Komfort setzt sich Ihr Beitrag aus Schadenaufwand, Kosten und einem Gewinnansatz zusammen. Einmal im Kalenderjahr wird für bestehende Verträge überprüft, ob der Beitrag beibehalten werden kann oder angepasst werden muss – hier erfahren Sie, wie diese Neukalkulation funktioniert.
Grundlage der Beitragskalkulation:
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien)
- Gewinnansatz
Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe der Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss (Neukalkulation).
Zeitpunkt der Neukalkulation:
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Rechtsschutzversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen und wird regelmäßig überprüft. Einmal pro Jahr wird geschaut, ob der bisherige Beitrag weiter passt oder angepasst werden muss. Dieser Text dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist eine Neukalkulation?
Bei der Neukalkulation wird der Beitrag bestehender Verträge daraufhin überprüft, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Wie oft erfolgt eine Neukalkulation?
Eine Neukalkulation der Beiträge für bestehende Verträge erfolgt einmal im Kalenderjahr.
Welche Faktoren fließen in die Beitragskalkulation ein?
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Sach- und Personalkosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
Kann sich mein Beitrag ändern?
Ja. Im Rahmen der Neukalkulation wird geprüft, ob der Beitrag beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.