In der Rechtsschutzversicherung der Allianz richtet sich die Beitragsanpassung im Tarif Komfort nach der Neukalkulation des Schaden- und Kostenbedarfs: Sinkt dieser, wird der Beitrag um die Differenz gesenkt – steigt er, kann der Beitrag um die Differenz erhöht werden.
Im Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zur Beitragsanpassung:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, hat die Allianz das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Komfort kann sich ändern, wenn der Bedarf für Schäden und Kosten neu berechnet wird. Fällt dieser Bedarf geringer aus, wird der Beitrag entsprechend gesenkt. Fällt er höher aus, kann der Beitrag entsprechend steigen. Die Anpassung orientiert sich also jeweils an der ermittelten Differenz.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag im Tarif Komfort gesenkt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, hat die Allianz das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Wonach richtet sich die Höhe der Beitragsanpassung?
Die Anpassung richtet sich nach der Differenz zwischen dem bisher kalkulierten und dem neu kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen zur Beitragsanpassung gelten für den Tarif Komfort der Rechtsschutzversicherung der Allianz.