Erhöht die Allianz in der Rechtsschutzversicherung Premium den Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung können Sie den Vertrag kündigen – die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Erklärung wirksam, frühestens zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung.
Im Tarif Premium der Rechtsschutzversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zum Kündigungsrecht:
Kündigung bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wirksamwerden der Kündigung:
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag wegen einer Neukalkulation steigt, sind Sie nicht an den Vertrag gebunden. Sie haben nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat Zeit, um zu kündigen. Ihre Kündigung greift dabei nicht rückwirkend, sondern frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die höhere Beitragszahlung beginnen würde. Auf diese Möglichkeit weist Sie die Allianz in der jeweiligen Mitteilung aktiv hin.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hin.
Wie lange habe ich Zeit, um zu kündigen?
Sie haben einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung Zeit, den Vertrag zu kündigen.