Der Komfort-Tarif der Rechtsschutzversicherung der Allianz sichert Ihre rechtlichen Interessen im privaten Bereich ab: bei Verträgen, rund ums Wohnen, als Fußgänger und Fahrgast, mit nicht motorgetriebenen Fahrzeugen und Elektrokleinstfahrzeugen sowie beim Betrieb einer Solar- oder Photovoltaikanlage. Beruflich sind nur einzelne Themen wie Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen abgedeckt. Erfahren Sie, was jeweils darunterfällt und wo kein Schutz besteht.
Wir helfen Ihnen, in den folgenden Bereichen Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
Privat
Sie sind in Ihrem privaten Bereich versichert.
Beispiel: Streit aus einem Reisevertrag, Streit aus einem Kaufvertrag über einen Fernseher.
Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen
Sie haben im beruflichen Bereich ausschließlich Versicherungsschutz:
- in Angelegenheiten der Altersversorgung und Beihilfesachen
- für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer:in
Außerdem sind Sie als Arbeitgeber:in versichert, wenn Sie für Ihren eigenen privaten Haushalt folgende Personen beschäftigen:
- hauswirtschaftliche Hilfen
- Pflegekräfte
Fußgänger:in und sonstige Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Sie sind als Teilnehmer:in am öffentlichen Verkehr versichert:
- als Fußgänger:in und bei sportlichen Betätigungen
Beispiel: Joggen, Skaten, Skifahren - wenn Sie als Fahrgast, Passagier:in, Insasse oder Insassin unterwegs sind
Beispiel: Bus, Bahn, Flugzeug, Fähre, Insasse eines Pkw oder Taxi
Nicht motorgetriebene Fahrzeuge und Elektrokleinstfahrzeuge
Versichert sind Sie als Fahrer:in, Insasse oder Insassin, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in, Leasingnehmer:in folgender Fahrzeuge:
- nicht motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge sowie deren Anhänger
Beispiel: Fahrrad, Surfbrett, kleines Segelboot, Gleitschirm - Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec) oder Elektrokleinstfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
- Rollstühle mit Motor
Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen oder ein amtliches Kennzeichen benötigen, müssen Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen.
Wohnen
Sie sind versichert, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit folgenden selbst bewohnten oder privat selbst genutzten Immobilien wahrnehmen:
- Grundstücken
- Gebäuden
- Gebäudeteilen
Beispiel: Sie haben als Mieterin Streit mit Ihrem Vermieter wegen der Abrechnung der Nebenkosten. Als Eigentümerin streiten Sie mit Ihrem Nachbarn wegen überhängender Äste.
Voraussetzung ist, dass diese Immobilien in Deutschland liegen.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie diese Immobilien vermieten oder beabsichtigen diese zu vermieten.
Mitversichert sind:
- Miteigentümer:innen des versicherten Objekts
- Mitmieter:innen des versicherten Objekts
- Mitnutzungsberechtigte des versicherten Objekts
Solar- oder Photovoltaikanlage
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit
- dem Erwerb
- der Installation
- dem Betrieb
einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage.
Die Anlage muss angebracht sein an oder auf:
- Ihrem Haus
Dazu zählt ein selbst zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte beziehungsweise ein Reihenhaus. Dazu zählt ebenso ein teilweise selbst genutztes Zweifamilienhaus. - Ihrer Garage
Sie muss privat selbst genutzt werden. - Ihrem Nebengebäude (beispielsweise Gartenhaus)
Dieses muss zum Haus gehören und privat selbst genutzt werden.
Beispiel: Auf dem Dach Ihres Einfamilienhauses angebrachte Solaranlage (Aufdachanlage); am Balkon ihres Reihenhauses angebrachte Photovoltaikanlage.
Das Gebäude, auf dem die Anlage angebracht ist, und die Anlage selbst müssen Ihr Eigentum sein.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn Sie kostenpflichtig Strom in ein öffentliches Stromnetz einspeisen.
Sie haben nur anteiligen Versicherungsschutz, wenn sich die Anlage auf einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus befindet. Hierzu gilt die Regelung „Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche/Berechnung des Anteils“ in Ziffer 4.2.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert ist, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
- im Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
- als Fahrer:in, Halter:in, Eigentümer:in, Erwerber:in, Mieter:in und Leasingnehmer:in von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger
- aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen Ansprüche (Ausnahme: „Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen“)
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Komfort deckt vor allem Ihr privates Leben ab: Streit rund um Verträge, Wohnen, den Weg als Fußgänger oder Fahrgast, das Fahren mit muskelbetriebenen oder besonders langsamen Elektro-Fahrzeugen sowie den Betrieb einer eigenen Solar- oder Photovoltaikanlage. Beruflich sind nur einzelne, ausdrücklich genannte Themen abgesichert. Für Fahrzeuge mit Kennzeichen und für vermietete Immobilien greift der Schutz dagegen nicht.
Häufige Fragen
Bin ich beruflich abgesichert?
Im beruflichen Bereich besteht ausschließlich Versicherungsschutz in Angelegenheiten der Altersversorgung und Beihilfesachen sowie für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer:in. Außerdem sind Sie als Arbeitgeber:in versichert, wenn Sie für Ihren privaten Haushalt hauswirtschaftliche Hilfen oder Pflegekräfte beschäftigen.
Ist mein E-Bike oder E-Scooter mitversichert?
Versichert sind Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, für die kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Benötigt ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ein solches Kennzeichen, müssen Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz abschließen.
Gilt der Schutz beim Wohnen auch für vermietete Immobilien?
Nein. Versichert sind selbst bewohnte oder privat selbst genutzte Immobilien in Deutschland. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie diese Immobilien vermieten oder beabsichtigen, diese zu vermieten.
Ist meine Photovoltaikanlage abgesichert?
Ja, für Erwerb, Installation und Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage, sofern diese an oder auf Ihrem Haus, Ihrer privat genutzten Garage oder einem privat genutzten Nebengebäude angebracht ist und Gebäude sowie Anlage Ihr Eigentum sind. Auch das kostenpflichtige Einspeisen von Strom in ein öffentliches Stromnetz ist umfasst. Bei einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus besteht nur anteiliger Versicherungsschutz.
Was ist grundsätzlich nicht versichert?
Nicht versichert sind Interessen im Zusammenhang mit selbstständiger, gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit, als Nutzer von motorgetriebenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie deren Anhänger und aus Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche – Ausnahme: „Altersversorgung, Beihilfe und geringfügige Beschäftigungen“. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und -einschränkungen nach Ziffer 2.5.