In der Unfallversicherung der Allianz sorgt der Zusatzbaustein Dynamik dafür, dass sich die Versicherungssummen anpassen – dabei gelten für jede Leistungsart klare Rundungsregeln. Ob Invaliditäts-, Todesfall- oder Kinderinvaliditätsleistung, Unfallrente oder Krankenhaustagegeld: Hier erfahren Sie, auf welchen Betrag jeweils gerundet wird.
Im Rahmen der Unfallversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Dynamik eine Regelung zur Rundung der Versicherungssummen.
Die Versicherungssummen werden wie folgt gerundet:
- für die Invaliditätsleistung auf volle 1.000 Euro
- für die Todesfallleistung auf volle 1.000 Euro
- für den KinderinvaliditätsSchutz auf volle 1.000 Euro
- für die Unfallrente auf volle 10 Euro
- für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich die Versicherungssummen durch den Zusatzbaustein Dynamik verändern, werden die Beträge nicht mit „krummen“ Werten geführt, sondern auf einen festen Betrag gerundet. Wie fein diese Rundung ausfällt, hängt von der jeweiligen Leistungsart ab: Bei einigen Leistungen wird auf volle 1.000 Euro gerundet, bei der Unfallrente auf volle 10 Euro und beim Krankenhaustagegeld auf volle Euro.
Häufige Fragen
Auf welchen Betrag wird die Invaliditätsleistung gerundet?
Die Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung wird auf volle 1.000 Euro gerundet.
Wie wird die Unfallrente gerundet?
Die Versicherungssumme für die Unfallrente wird auf volle 10 Euro gerundet.
Wie erfolgt die Rundung beim Krankenhaustagegeld?
Beim Krankenhaustagegeld wird die Versicherungssumme auf volle Euro gerundet.
Gilt für Todesfallleistung und KinderinvaliditätsSchutz dieselbe Rundung?
Ja, sowohl die Todesfallleistung als auch der KinderinvaliditätsSchutz werden auf volle 1.000 Euro gerundet.
In welchem Tarif gilt diese Rundungsregelung?
Die Regelung gilt in der Unfallversicherung der Allianz im Tarif Zusatzbaustein Dynamik.