Beim Zusatzbaustein Kinderinvalidität der Unfallversicherung der Allianz erfahren Sie, wann und wie schnell geleistet wird: Innerhalb von drei Monaten erklärt der Versicherer in Textform, ob er die Leistungspflicht anerkennt – und zahlt bei Anerkennung binnen zwei Wochen.
Die Leistung wird erbracht, nachdem die Erhebungen abgeschlossen sind, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht notwendig sind. Abweichend von den Regelungen zur Fälligkeit der Leistung in Ziffer 4.5 Ihrer Unfallversicherung gilt für den Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz ausschließlich Folgendes:
Erklärung über die Leistungspflicht:
Wir sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) zu erklären, ob wir unsere Leistungspflicht anerkennen.
Die Frist beginnt, sobald uns folgende Unterlagen vorliegen:
- Bescheid über den Grad der Behinderung und
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen oder
- Nachweis des Krankheitsverlaufs und der Krankheitsfolgen
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 3.
Fälligkeit der Leistung:
Erkennen wir den Anspruch an, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, hat der Versicherer eine feste Frist, um über den Anspruch zu entscheiden. Innerhalb dieser Zeit teilt er schriftlich oder per E-Mail mit, ob er zahlt. Wird der Anspruch anerkannt, folgt die Auszahlung kurzfristig. So ist von vornherein klar, mit welchen Fristen Sie rechnen können.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Entscheidung über die Leistungspflicht?
Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) zu erklären, ob er die Leistungspflicht anerkennt.
Wann beginnt die Drei-Monats-Frist?
Die Frist beginnt, sobald der Bescheid über den Grad der Behinderung sowie der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen oder der Nachweis des Krankheitsverlaufs und der Krankheitsfolgen vorliegen.
Wie schnell wird nach Anerkennung gezahlt?
Wird der Anspruch anerkannt, leistet der Versicherer innerhalb von zwei Wochen.
Welche Regelung gilt für die Fälligkeit im Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz?
Abweichend von Ziffer 4.5 der Unfallversicherung gilt für den Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz ausschließlich die hier beschriebene Regelung zur Erklärung über die Leistungspflicht und zur Fälligkeit.
Was ist bei der Meldung zu beachten?
Beachten Sie zusätzlich die Verhaltensregeln nach Ziffer 3.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025