Der Zusatzbaustein Unfallrente der Allianz Unfallversicherung zahlt eine monatliche Rente ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent – rückwirkend ab dem Unfallmonat, mit möglicher Verdopplung bei jungen Versicherten und einer Gewinnbeteiligung bei laufender Rentenzahlung.
Voraussetzungen für die Leistung:
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent. Für
- (1) die Voraussetzung und
- (2) die Bemessung
der Invalidität gelten die Bestimmungen der Ziffer 4.1.1.1 und der Ziffer 4.1.1.2 Absätze 2 bis 4 Ihrer Unfallversicherung. Verstirbt die versicherte Person vor Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer 4.1.1.2 Absatz 5 Ihrer Unfallversicherung.
Art und Höhe der Leistung:
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Sofern vereinbart (siehe Versicherungsschein), gilt: Bei Unfällen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gilt die doppelte Versicherungssumme.
Beginn, Dauer und Ende der Leistung:
Beginn der Leistung:
Wir zahlen die Unfallrente
- (1) rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,
- (2) und danach monatlich im Voraus.
Dauer und Ende der Leistung:
Wir zahlen die Unfallrente
- (1) bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person oder
- (2) bis zum Ende des Monats, in dem wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 4.5.2 Ihrer Unfallversicherung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Dies gilt so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt.
Gewinnbeteiligung bei laufender Rentenzahlung:
Herkunft der Gewinnbeteiligung:
Um die Rentenleistung sicherzustellen, bilden wir eine Deckungsrückstellung, die über ein Sicherungsvermögen gedeckt wird. Liegen die Kapitalerträge dieses Sicherungsvermögens über einem Zins von vier Prozent, nehmen die Rentenempfänger an den darüber liegenden Zinsüberschüssen über die Gewinnbeteiligung teil.
Art der Gewinnbeteiligung:
Die Gewinnbeteiligung erfolgt, indem der laufende Rentenanspruch erhöht wird. Der dann erhöhte Rentenanspruch ist in der jeweils erreichten Höhe garantiert. Eine Erhöhung erfolgt frühestens dann, wenn für mindestens ein Jahr Rente bezogen wurde.
Höhe der Gewinnbeteiligung:
Wir überprüfen jährlich, ob die im Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse und die in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung vorhandenen Mittel eine Erhöhung der laufenden Rentenansprüche rechtfertigen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe die laufenden Rentenansprüche erhöht werden, treffen wir jährlich und veröffentlichen sie im Geschäftsbericht (Anhangangabe der Überschussanteilsätze). Im Fall einer Erhöhung zahlen wir die erhöhte Rente ab dem 1. Januar des auf die Überprüfung folgenden Geschäftsjahres. Einen erhöhten Rentenanspruch werden wir Ihnen mitteilen.
Erträge:
Mindestens 70 Prozent der auf die Rentendeckungsrückstellungen entfallenden Zinserträge verwenden wir – nach Abzug des Anteils, der auf der Basis des Kalkulationszinses für die bereits zugesagten Rentenleistungen benötigt wird – für die Gewinnbeteiligung der Rentenempfänger. Die für die Gewinnbeteiligung der Rentenempfänger verwendeten Zinserträge stellen wir in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein oder schreiben sie den einzelnen Rentenempfängern über erhöhte Rentenansprüche gut. Die in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingestellten Beträge dürfen wir grundsätzlich nur für die Gewinnbeteiligung der Rentenempfänger verwenden.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Unfallrente sorgt dafür, dass Sie nach einem schweren Unfall eine monatliche Rente erhalten, sobald eine dauerhafte Beeinträchtigung ein bestimmtes Ausmaß erreicht. Die Zahlung beginnt bereits ab dem Monat des Unfalls und läuft laufend weiter. Bei jüngeren Versicherten kann die Leistung höher ausfallen. Solange die Rente gezahlt wird, können Sie zusätzlich von einer Gewinnbeteiligung profitieren, die den Rentenbetrag im Laufe der Zeit erhöhen kann. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent beträgt.
Wann beginnt die Zahlung der Unfallrente?
Wir zahlen die Unfallrente rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus.
Gibt es eine höhere Leistung für junge Versicherte?
Sofern im Versicherungsschein vereinbart, gilt bei Unfällen vor Vollendung des 27. Lebensjahres die doppelte Versicherungssumme.
Wann endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Unfallrente wird bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person gezahlt oder bis zum Ende des Monats, in dem wir mitteilen, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad aufgrund einer Neubemessung unter 50 Prozent gesunken ist.
Was passiert, wenn eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird?
Wenn Sie die angeforderte Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit – so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt.