Der Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz der Allianz Unfallversicherung endet in bestimmten Fällen automatisch – ohne dass eine Kündigung des Vertrags nötig ist. Erfahren Sie, welche zwei Situationen das Vertragsende ohne Kündigung auslösen und welche Fristen dabei gelten.
Ergänzend zu Ziffer 8.3 Ihrer Unfallversicherung gilt: Der Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz endet auch in den folgenden Fällen, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf.
Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Der Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz endet zwei Monate nach Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Eintritt der Invalidität und Erbringen der Versicherungsleistung:
- Wenn wir die Versicherungsleistung erbringen, endet dieser Zusatzbaustein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der KinderinvaliditätsSchutz läuft nicht unbegrenzt weiter: In zwei Situationen endet er von selbst, ohne dass Sie aktiv kündigen müssen. Das ist zum einen der Fall, wenn das versicherte Kind erwachsen wird, und zum anderen, wenn die Versicherung nach einem Invaliditätsfall bereits die Leistung ausgezahlt hat.
Häufige Fragen
Muss ich den Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz kündigen, damit er endet?
Nein. In den genannten Fällen endet der Zusatzbaustein automatisch, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf.
Wann endet der Schutz bei Erreichen der Altersgrenze?
Der Zusatzbaustein endet zwei Monate nach Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Was passiert nach Auszahlung der Versicherungsleistung?
Wenn die Versicherungsleistung erbracht wird, endet der Zusatzbaustein KinderinvaliditätsSchutz.
Auf welche Regelung bezieht sich das Vertragsende ohne Kündigung?
Die Regelung gilt ergänzend zu Ziffer 8.3 der Unfallversicherung.