Der Zusatzbaustein Akutleistung der Allianz Unfallversicherung zahlt für jeden Unfall eine Akutleistung – bei mehreren Verletzungen auch mehrfach. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt vom betroffenen Körperteil und der jeweiligen Kategorie (A, B oder C) ab. Erfahren Sie, wie Knochenbrüche und Zerreißungen eingestuft werden und wann nur einmal gezahlt wird.
Im Tarif Zusatzbaustein Akutleistung der Unfallversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich Art und Umfang der Leistung:
Wir zahlen die Akutleistung für jeden Unfall. Führt ein Unfall zu mehreren Verletzungen im Sinne von Ziffer 1.1, zahlen wir die Akutleistung für jede dieser Verletzungen.
Beispiel: Ein Arm und ein Bein ist gebrochen. Ein Bein ist gebrochen und das Kreuzband ist gerissen.
Für mehrere gleichartige Verletzungen an einem Körperteil zahlen wir die Akutleistung jedoch nur einmal.
Gleichartige Verletzungen sind:
- mehrere Knochenbrüche an einem Körperteil
- mehrere Zerreißungen an einem Körperteil
Beispiel: Elle und Speiche im Arm sind gebrochen. Wir zahlen die Akutleistung für alle Verletzungen zusammen. Insgesamt zahlen wir jedoch maximal bis zu der für eine Verletzung in der Kategorie A vereinbarten Versicherungssumme.
Die Höhe der Akutleistung bestimmt sich nach den folgenden Kategorien.
Bitte beachten Sie:
Welche Versicherungssumme Sie für welche Kategorie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Knochenbruch (Fraktur):
Bei Knochenbrüchen im Sinne von Ziffer 1.1 ergibt sich die Höhe der Leistung wie folgt:
- Ein oder mehrere Wirbel – Kategorie A
- Becken – Kategorie A
- Hüfte – Kategorie A
- Arm – Kategorie B
- Schulter – Kategorie B
- Hand – Kategorie B
- Bein inklusive Oberschenkelhals – Kategorie B
- Fuß – Kategorie B
- Finger – Kategorie C
- Zehe – Kategorie C
- Sonstige Brüche – Kategorie C
Zerreißung (Ruptur):
Bei Zerreißungen im Sinne von Ziffer 1.1 ergibt sich die Höhe der Leistung wie folgt:
- Kreuzband – Kategorie B
- Achillessehne – Kategorie B
- Fuß – Kategorie C
- Sonstige Zerreißungen – Kategorie C
Was bedeutet das konkret?
Die Akutleistung wird bei einem Unfall grundsätzlich pro Verletzung gezahlt. Wer sich also an mehreren Körperteilen verletzt, kann die Leistung mehrfach erhalten. Passieren mehrere gleichartige Verletzungen am selben Körperteil – etwa mehrere Brüche in einem Arm – gibt es die Leistung dafür nur einmal. Wie viel im Einzelfall gezahlt wird, richtet sich danach, welchem Körperteil und welcher Kategorie (A, B oder C) die Verletzung zugeordnet ist. Die konkreten Beträge stehen im persönlichen Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wird die Akutleistung bei mehreren Verletzungen mehrfach gezahlt?
Ja. Führt ein Unfall zu mehreren Verletzungen im Sinne von Ziffer 1.1, wird die Akutleistung für jede dieser Verletzungen gezahlt – zum Beispiel bei einem gebrochenen Arm und einem gebrochenen Bein.
Was gilt bei mehreren gleichartigen Verletzungen an einem Körperteil?
Für mehrere gleichartige Verletzungen an einem Körperteil wird die Akutleistung nur einmal gezahlt. Gleichartig sind mehrere Knochenbrüche an einem Körperteil oder mehrere Zerreißungen an einem Körperteil, etwa Brüche von Elle und Speiche im selben Arm.
Wonach richtet sich die Höhe der Akutleistung?
Die Höhe bestimmt sich nach den Kategorien A, B und C, denen das jeweils betroffene Körperteil zugeordnet ist. Bei zusammengefassten gleichartigen Verletzungen wird maximal bis zu der für eine Verletzung in Kategorie A vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Welcher Kategorie ist ein Kreuzbandriss zugeordnet?
Eine Zerreißung des Kreuzbandes ist der Kategorie B zugeordnet, ebenso wie eine Zerreißung der Achillessehne.
Wo erfahre ich meine konkrete Versicherungssumme?
Welche Versicherungssumme Sie für welche Kategorie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025